Psychische Gesundheit
Digitale Therapeutika bei psychischen Erkrankungen
Digitale Therapeutika, wie zum Beispiel Smartphone-Apps oder Webanwendungen, bieten Patient:innen und medizinischen Fachkräften vielfältige Möglichkeiten und sind heute fester Bestandteil in vielen Therapiegebieten. Wie digitale Anwendungen in der Psychiatrie unterstützen können, sehen Sie in der folgenden Grafik. Für die Details steht Ihnen nach Login eine interaktive Version zur Verfügung.
Zulassung als DiGA – evidenzbasiert und erstattungsfähig
Die Anerkennung und Zulassung von Apps als digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bringt Vorteile mit sich, wie die Verordnungsfähigkeit als gesetzliche Krankenkassenleistung. Um beim BfArM eine Zulassung als DiGA zu erreichen, muss nachgewiesen werden, dass die digitale Anwendung einen positiven Versorgungseffekt hat. Dieser kann sowohl in einem medizinischen Nutzen (z. B. Verbesserung des Gesundheitszustandes) als auch in einer für Patient:innen relevanten Verbesserung der Versorgungsstruktur (z. B. erleichterter Zugang) begründet sein. Als Nachweis hierfür müssen signifikante Ergebnisse klinischer Studien eingereicht werden.1
Somit ist sichergestellt, dass nur Anwendungen, die den Kriterien moderner evidenzbasierter Medizin entsprechen, als DiGA verordnet werden können. Mit der Aufnahme in das offizielle DiGA-Verzeichnis des BfArM gilt eine digitale Gesundheitsanwendung als erstattungsfähig.1
DiGA verordnen – was ist zu beachten?
Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich über zwei einfache Wege von der Erstattungsfähigkeit einer im DiGA-Verzeichnis gelisteten Anwendung profitieren:2
- DiGA können von niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf einem Rezept verordnet werden, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Um die DiGA beziehen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte einen Freischaltcode, den sie von ihrer Krankenkasse erhalten, nachdem sie das Rezept dort eingereicht haben.
- Außerdem können Versicherte die Erstattung einer DiGA direkt bei ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu verlangt die Krankenkasse einen geeigneten Nachweis über die entsprechende Indikation.
Darüber hinaus ist häufig eine Verwendung als Selbstzahler:in möglich. Privatpatient:innen können eine Erstattung bei ihrer privaten Krankenversicherung beantragen.2
Digitale Therapeutika im Behandlungsalltag
Digitale Anwendungen können unterschiedliche Funktionen erfüllen – von der Unterstützung der Patient:innen beim Krankheitsmanagement bis hin zu vollkommen neuartigen therapeutischen Interventionen. In unserem Expertenvideo informieren Prof. Dr. Bernhard Baune, Münster, Prof. Dr. Joseph Kambeitz, Köln, und Prof. Dr. Göran Hajak, Bamberg, zu verfügbaren digitalen Tools und Optionen – und sie zeigen, wie eine ganzheitliche Behandlung mit digitalen Therapeutika bei psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie heute und in Zukunft aussehen könnte.
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Quellen
- 1 Campellone T et al. Poster presented at NEI Congress, Colorado Springs, Colorado, November 3–6, 2022.
- 2 KBV. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/diga.php. Letzter Zugriff: Mai 2023
Die Versorgung von Patient:innen mit psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie zu verbessern, ist das Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Boehringer Ingelheim. Mehr erfahren: