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Entlassrezept: Gültigkeit, Packungsgröße, BtM & mehr erklärt

Ein Entlassrezept ist ein spezielles ärztliches Rezept, das im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt wird.  

Entlassrezepte werden ausgestellt, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten nach ihrem Krankenhaus- bzw. Rehaaufenthalt ohne Versorgungslücke die benötigten

  • Medikamente,
  • Rezepturen
  • Verbandstoffe und
  • Hilfsmittel erhalten. 

Das Entlassrezept auf einen Blick

Wie lange ist ein Entlassrezept gültig? 3 Tage

Wie viele Medikamente, Rezepturen, etc. kann ich verschreiben? Max. 3 pro Rezept*

Welche Packungsgröße darf ich verschreiben? N1 bzw. kleinste verfügbare Packung

Welche Menge darf ich bei Rezepturen, Verbandstoffen und Hilfsmitteln zum Verbrauch verschreiben? Menge für max. 7 Tage

Welche Menge darf ich bei Hilfsmitteln zum Gebrauch verschreiben? Menge für max. 28 Tage 

Kann ich das Entlassrezept als E-Rezept erstellen? Ja

Kann ich BTM-/T-Rezepte als Entlassrezept ausstellen? Ja

*Anmerkung: Arznei- und Hilfsmittel dürfen nicht auf einem Entlassrezept zusammen verordnet werden.  

Wenn mehr als 3 Arzneimittel bzw. sowohl Arzneimittel als auch Hilfsmittel verschrieben werden, müssen mehrere Entlassrezepte ausgestellt werden.

Ein Entlassrezept sieht aus wie ein GKV-Rezept (Muster 16). Es hat aber einen quer verlaufenden rosa Balken mit Aufschrift „Entlassmanagement“ im Personalienfeld oben links.

Musteransicht eines Entlassrezepts

Muster eines Entlassrezepts

Nur wenn Arzneimittel verschrieben werden, für die normalerweise Btm- oder T-Rezepte verwendet werden, wird nach wie vor das Format von BtM- bzw. T-Rezept für das Entlassrezept verwendet.  

Wie lange ist ein Entlassrezept gültig? 

Ein Entlassrezept ist 3 Werktage gültig. Wenn der Ausstellungstag ein Werktag ist, wird er mitgezählt.  

Als Werktage gelten alle Wochentage, außer Sonn- und Feiertage. Samstage werden auch als Werktage gezählt. 

Tabelle: Entlassrezept Gültigkeit 

Entlassrezept ausgestellt an einemGültig bis einschließlich
MontagMittwoch
DienstagDonnerstag
MittwochFreitag
DonnerstagSamstag
FreitagMontag (Sonntag wird nicht mitgezählt)
SamstagDienstag (Sonntag wird nicht mitgezählt)
SonntagMittwoch (Sonntag wird nicht mitgezählt)

Wann stelle ich ein Entlassrezept aus?

Sie dürfen ein Entlassrezept nur am Tag der Entlassung ausstellen.

Sie stellen ein Entlassrezept aus, wenn die Arzneimittelversorgung bis zur Weiterbehandlung im ambulanten Bereich gesichert werden muss.  

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Patientinnen und Patienten nicht zeitnah einen niedergelassenen Arzt aufsuchen können und eine Unterbrechung der Therapie vermieden werden muss.  

Nicht jede Arzneimitteleinnahme erfordert ein Entlassrezept: Arzneimittel dürfen weiterhin mitgegeben werden, z. B. vor Wochenenden oder Feiertagen oder wenn die Behandlung dadurch abgeschlossen werden kann.  

Verordnet werden sollten nur Arzneimittel bzw. Rezepturen, Verbandstoffe etc., die für die Übergangsversorgung zwingend erforderlich sind. Für die übliche Dauermedikation ist in der Regel die Weiterverordnung durch den ambulant behandelnden Arzt wirtschaftlicher. 

Wer darf ein Entlassrezept ausstellen?

Ein Entlassrezept darf ausschließlich von ärztlichen Personen des Krankenhauses oder der Rehabilitationseinrichtung ausgestellt werden, die für das Entlassmanagement der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten zuständig sind. Dazu zählen:

  • Fachärztinnen und Fachärzte
  • Assistenzärztinnen und Assistenzärzte (bzw. Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung)
  • Belegärztinnen und Belegärzte 

Welche Packungsgröße verschreibe ich bei Medikamenten auf dem Entlassrezept?

Im Entlassmanagement darf grundsätzlich nur  

  • eine Packung
  • der kleinsten verfügbaren Packungsgröße  

verschrieben werden.  

Ist eine N1-Packung verfügbar, sollte diese verschrieben werden.  

Verschreibe ich auf dem Entlassrezept den N1-Bereich oder die kleinste Packung, wenn letztere kleiner ist?

Wenn es eine kleinere Packung als die N1 gibt, muss diese verschrieben werden.

Welche Packungsgröße verschreibe ich auf dem Entlassrezept, wenn es keine normierte N1-Packung gibt oder der N1-Bereich nicht lieferbar ist?

Wenn für ein Medikament ein N1-Bereich definiert ist, muss immer eine N1 (oder eine Packung kleiner als N1) verordnet werden.  

Das gilt auch dann, wenn die N1-Packung aktuell nicht lieferbar ist. Die Apotheke regelt den Lieferengpass beim Einlösen des Rezepts im Rahmen der geltenden Abgaberegeln (z. B. durch Stückelung oder Sonderkennzeichen).

Ausnahme: Wenn für ein Medikament laut Packungsgrößenverordnung grundsätzlich kein N1-Normbereich existiert und N2 die kleinste definierte Größe ist, dann darf die N2-Packung verordnet werden.

Die gesetzlichen Normbereiche für N1 können auf der BfArM-Webseite (Anlage 1 – Stand Mai 2026) eingesehen werden.

Welche Menge verschreibe ich bei Rezepturen auf dem Entlassrezept?

Rezepturen dürfen auf einem Entlassrezept für einen Behandlungszeitraum von maximal 7 Kalendertagen verordnet werden. 

Dabei darf nur eine Rezeptur pro Entlassrezept verordnet werden. Zusätzlich muss die Gebrauchsanweisung auf dem Rezept angegeben werden.

Welche Menge verschreibe ich bei Verbandstoffen auf dem Entlassrezept?

Verbandstoffe dürfen auf einem Entlassrezept für einen Behandlungszeitraum von maximal 7 Kalendertagen verordnet werden.

Welche Menge verschreibe ich bei Hilfsmitteln auf dem Entlassrezept?

Hilfsmittel zum Verbrauch:

  • Beispiel: Teststreifen, Inkontinenzhilfen, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung

Dürfen für maximal 7 Kalendertage verordnet werden.


Hilfsmittel zum Gebrauch:

  • Beispiel: Krücken, Milchpumpen

Dürfen nach den regulären Verleihregelungen verordnet werden (bis zu 28 Tage).

Darf ich BtM- und T-Rezepte als Entlassrezepte ausstellen?

Ja, BtM- und T-Rezepte dürfen als Entlassrezept ausgestellt werden. Als Entlassrezept sind sie aber nur drei Werktage inklusive Ausstellungsdatum gültig und nicht wie sonst  

  • 7 Tage (BtM-Rezept) bzw.
  • 6 Tage (T-Rezept).

Sie verwenden dazu die BtM- und T-Rezept-Formulare und nicht das Entlassrezept-Formular. Sie dürfen BtM- oder T-Arzneimittel nicht auf einem normalen Entlassrezept ausstellen.  

Wenn BtM- oder T-Rezepte als Entlassrezept ausgestellt werden, müssen die folgenden Felder wie folgt gekennzeichnet werden: 

  • Status: Kennziffer „4“ eintragen
  • Betriebsstätten-Nr.: Kennnummer beginnend mit
    • „75“ für Reha-Einrichtung und
    • „77“ für Krankenhäuser eintragen. 

So wird das Entlassrezept Feld für Feld ausgefüllt

Beachten Sie unsere Hinweise, um alle Pflichtfelder in einem Entlassrezept korrekt auszufüllen. 

Muster eines Entlassrezepts

Muster eines Entlassrezepts

Pflichtfelder auf einem Entlassrezept

PflichtfeldWie handhaben?
Gebührfrei bzw. Geb.-pfl.
  • Gebührfrei: normalerweise bei Patienten unter 18 Jahren und Patienten mit Bescheinigung der Zuzahlungsbefreiung ankreuzen
  • Geb.-pfl.: bei allen anderen Patienten ankreuzen
Krankenkasse bzw. Kostenträger
  • Name der Krankenkasse bzw. des Kostenträgers eintragen.
  • Dürfen nur zulasten gesetzlicher Krankenkassen ausgestellt werden.
  • Verordnungen zulasten anderer Kostenträger (z. B. Berufsgenossenschaften) sind nicht möglich.
Name, Vorname des Versicherten
  • Selbsterklärend
Kostenträgerkennung
  • Neunstelliges Institutionskennzeichen (IK) der zuständigen Krankenkasse eintragen.
Versicherten-Nr.
  • Selbsterklärend
Status
  • Muss mit der Ziffer 4 für Entlassmanagement enden (z. B. „14“ oder „100004“).
Betriebsstätten-Nr.
  • Reha-Einrichtungen: BSNR (beginnt mit 75) eintragen.
  • Krankenhäuser: Standortkennzeichen (beginnt mit 77) eintragen.
  • Achtung: Die Nummer muss mit der Angabe in der Codierleiste (weißer Bereich unten rechts auf dem Entlassrezept) übereinstimmen.
Arzt-Nr.
  • Krankenhausarztnummer des verordnenden Arztes eintragen.
  • Achtung: Die früher verwendete Pseudoarztnummer („4444444“ + Fachgruppencode) ist nicht mehr zulässig.
Datum
  • Muss dem Entlassdatum entsprechen.
  • Ausnahmen nur bei bestimmten Hilfsmitteln.
Rp.
  • Medikament, Rezeptur, Verbandstoff oder Hilfsmittel* eintragen.
  • *Wenn Hilfsmittel verschrieben werden, muss das Feld 7 oben rechts markiert werden.
  • Arznei- und Hilfsmittel dürfen nicht auf einem Rezept zusammen verordnet werden.
aut idem
  • Nur ankreuzen, wenn aus medizinischen Gründen genau das verordnete Präparat abgegeben werden muss.
  • Andernfalls kann die Apotheke ein wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben.
Vertragsarztstempel
  • Muss Vor- und Nachname, Berufsbezeichnung und Arztnummer des verordnenden Arztes sowie Name, Anschrift, Telefonnummer und BSNR bzw. das Standortkennzeichen der Einrichtung enthalten.
Unterschrift des Arztes
  • Vom verordnenden Facharzt zu unterschreiben.
  • Bei Vertretung zusätzlich „i. V.“, Name und Berufsbezeichnung des unterschreibenden Arztes angeben.

Was passiert bei einem Entlassrezept ohne Balken?

Wenn der rosa Querbalken „Entlassmanagement“ fehlt, liegt ein Ausstellungsfehler vor.  

Das Rezept bleibt rechtlich trotzdem ein Entlassrezept, solange  

  • im Feld Status die Ziffer „4“ eingetragen ist und
  • im Feld Betriebsstätten-Nr. die BSNR beginnend mit „75“ bzw. das Standortkennzeichen beginnend mit „77“ eingetragen ist.

Wenn neben dem rosa Querbalken auch die Ziffer „4“ und/oder die Kennzeichen „75“ bzw. „77“ fehlen, darf das Rezept unter Umständen nicht von der Apotheke beliefert werden. Es muss dann vom Krankenhaus korrigiert neu ausgestellt werden.

Kann ich ein Entlassrezept auch als E-Rezept ausstellen?

Ja, Entlassrezepte können und sollen digital als E-Rezept ausgestellt werden.  

Es gelten hier dieselben Regelungen wie für papiergebundene Entlassrezepte, insbesondere die Gültigkeit von 3 Werktagen.  

Da beim E-Rezept der auffällige rosa Querbalken des Papierformulars entfällt, müssen ausstellende Ärzte und Apotheken darauf achten, dass die folgenden Felder wie folgt gekennzeichnet sind:

  • Status: Kennziffer „4“ eingetragen.
  • Betriebsstätten-Nr.: Kennnummer beginnend mit „75“ für Reha-Einrichtungen bzw. „77“ für Krankenhäuser eingetragen. 

In welchen Apotheken kann die Patientin oder der Patient das Entlassrezept einlösen?

Ein Entlassrezept kann in jeder öffentlichen Apotheke eingelöst werden.

Krankenhausapotheken geben Arzneimittel im Rahmen der stationären Versorgung ab, sind aber in der Regel keine Einlösestelle für Entlassrezepte.

PDF: Das Entlassrezept als Brücke zwischen Klinik und Alltag 

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Häufig gestellte Fragen zum Entlassrezept

Kann ein Entlassrezept verlängert werden?

Nein, ein Entlassrezept kann nicht verlängert werden. Die Gültigkeit verfällt nach 3 Tagen.  

Es muss dann ein neues Rezept durch den behandelnden Haus- oder Facharzt ausgestellt werden.
 

Können Privatpatienten ein Entlassrezept erhalten?

Ja, Privatpatienten können bei der Entlassung aus dem Krankenhaus ebenfalls ein Rezept erhalten.  

Allerdings gelten die speziellen Regelungen des Entlassmanagements nach dem SGB V primär für gesetzlich Versicherte.  

Privatversicherte erhalten in der Praxis meist ein Privatrezept (blaues Rezept), das sie zunächst selbst bezahlen und anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.

Für Privatrezepte gilt die spezielle 3-Werktage-Frist des Entlassrezepts nicht.

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