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Entlassmanagement im Krankenhaus: Mit Rezept-Ausfüllhilfe

Entlassmanagement ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, der sicherstellt, dass Patienten nach ihrer Behandlung in einer Klinik nahtlos weiterversorgt werden.  

Die wichtigsten Inhalte des Entlassmanagements lassen sich in fünf Themenbereiche gliedern.

  1. Ziel des Entlassmanagements
  2. Wer am Entlassmanagement beteiligt ist
  3. Welche Leistungen das Entlassmanagement umfasst
  4. Welche Verordnungen Krankenhäuser ausstellen dürfen
  5. Rechte der Patienten

Rechtliche Grundlage ist § 39 Abs. 1a SGB V, der regelt, welche Aufgaben Krankenhäuser im Entlassmanagement übernehmen und welche Rechte Patienten haben.

1. Ziel des Entlassmanagements

Ziel ist es, die medizinische und pflegerische Versorgung nach der Entlassung nahtlos fortzuführen und Versorgungslücken zu vermeiden.

2. Wer am Entlassmanagement beteiligt ist

  • Krankenhäuser
  • Externe ambulante Leistungserbringer (z. B. Haus- und Fachärzte)  
  • Pflegeeinrichtungen und Pflegeberater
  • Kranken- und Pflegekassen

Krankenhäuser dürfen Aufgaben des Entlassmanagement an diese ambulanten Leistungserbringer übertragen. Sie bleiben jedoch für die Organisation verantwortlich.

3. Welche Leistungen das Entlassmanagement umfasst

Zum Entlassmanagement gehören alle medizinischen und pflegerischen Leistungen, die für die Zeit nach der Entlassung notwendig sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Organisation weiterer Behandlungen
  • Weiterbehandlung in einem anderen Krankenhaus

4. Welche Verordnungen Krankenhäuser ausstellen dürfen

Für die Zeit nach der Entlassung dürfen Krankenhäuser bestimmte Leistungen verordnen oder bescheinigen:

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Bestimmte ambulante Leistungen
  • Arbeitsunfähigkeit (AU)

Dabei gelten klare zeitliche und inhaltliche Grenzen:

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel nur in der kleinsten verfügbaren Verpackungsgröße
  • Ambulante Leistungen maximal für 7 Tage
  • Arbeitsunfähigkeit ebenfalls für höchstens 7 Tage

5. Rechte der Patienten

Das Entlassmanagement darf nur durchgeführt werden, wenn Patienten vorher informiert wurden und zugestimmt haben. Zudem haben sie Anspruch auf Unterstützung durch ihre Krankenkasse.

Die bestehenden Rechte der Apotheken bleiben durch das Entlassmanagement unverändert.

ICD-Codes im Entlassmanagement

ICD-10-Codes sind kodierte, international gültige Diagnose-Schlüssel. Sie spielen im Entlassmanagement eine wichtige Rolle, werden aber nicht auf dem Entlassrezept vermerkt.

Arztbrief: Im Arztbrief werden die gesicherten Diagnosen als ICD-10-Codes dokumentiert. Das sorgt für eine einheitliche Kommunikation mit den weiterbehandelnden Ärzt:innen.

Entlassrezept: Ein Rezept dient ausschließlich der Verordnung von Arznei- und Hilfsmitteln. Diagnoseangaben dürfen aus Datenschutzgründen nicht auf Rezepten erscheinen. 

Entlassrezept: Gültigkeit und Rolle im Entlassmanagement

Das Entlassrezept ist ein ärztliches Rezept, das im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt wird, um die Arzneimittelversorgung der Patienten direkt nach der Krankenhausbehandlung sicherzustellen.  

Es wird in der Regel auf dem Muster-16-Formular mit der Zusatzkennzeichnung „Entlassmanagement“ im Personalienfeld verordnet und kann auch als E-Rezept ausgestellt werden (Ausnahme sind BtM- und T-Rezepte).

Entlassrezepte sind daran erkennbar, dass sie im Statusfeld am Ende der Zeile 6 mit „4“ bzw. „14“ gekennzeichnet sind. Sie werden von Krankenhausärzt:innen mit abgeschlossener Facharztweiterbildung ausgestellt.

Ein Entlassrezept ist 3 Werktage gültig (inklusive Ausstellungsdatum). Arzneimittel werden in der kleinsten Packungsgröße verordnet. 

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